Bildungsberatung

Das Recht eines jeden Kindes auf eine seiner Begabung gemäße Ausbildung kann bei unserem Schulwesen nicht ohne ausreichende Bildungsberatung verwirklicht werden. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb im Schulgesetz das Ziel gesetzt, die Bildungsberatung in allen Schularten zu gewährleisten und stufenweise auszubauen.

Die Aufgaben der Bildungsberatung werden für alle Schularten durch die überörtlich eingerichteten Schulpsychologischen Beratungsstellen und an den Schulen vornehmlich durch Beratungslehrer/innen erfüllt ( §19 Schulgesetz ) .

Beratungslehrer/innen tragen dazu bei, durch Beratung und geeignete Untersuchungs- und Interventionsverfahren Schüler/innen in ihrem Bildungsgang und in der Entfaltung ihrer Begabung zu fördern. Im Einzelnen erstrecken sich die Aufgaben auf folgende Bereiche :

Schullaufbahnberatung

Eine Schullaufbahnberatung kann u.a. in folgenden Phasen erforderlich werden:

  • Bei der Einschulung
  • Bei Übergängen innerhalb einer Schulart oder zwischen den Schularten
  • Bei Entscheidungen über angestrebte Bildungsabschlüsse
  • Bei der Orientierung über das berufliche Schulwesen

Beratung bei Schulschwierigkeiten

Die Beratung umfasst u.a. die Bereiche

  • Leistungsschwächen und Lernschwierigkeiten
  • Motivations- und Konzentrationsprobleme
  • Soziale und emotionale Probleme
  • Verhaltensauffälligkeiten

Beratungslehrer/innen sind hauptamtlich mit Unterrichtsaufgaben betraute Lehrkräfte, die eine anderthalbjährige berufsbegleitende  Beratungslehrerausbildung absolviert haben.

Beratungslehrer/innen sind eine beratende und empfehlende Instanz, therapeutische Maßnahmen gehören nicht zu ihren Aufgaben.